Kassenärztliche Leistungen

Information für Kassenpatienten im Überblick

Die weitaus meisten Physiotherapie-Kosten werden problemlos von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, sofern bestimmte grundlegende Bedingungen erfüllt werden. Auf gesetzlich krankenversicherte Patienten entfällt dann lediglich eine vergleichsweise geringe Zuzahlung.

Voraussetzung für physiotherapeutische Leistungen bei Kassenpatienten

Damit die gesetzliche Krankenkasse die Physiotherapie-Kosten übernehmen kann, muss jeder gesetzlich krankenversicherte Patient eine Heilmittelverordnung seines behandelnden Arztes vorlegen können.

Deshalb sollten gesetzlich Versicherte vor dem Besuch beim Physiotherapeuten stets erst den Hausarzt aufsuchen, da nur ein Arzt die erforderliche Heilmittelverordnung ausstellen kann. Diese Verordnung ist die Voraussetzung dafür, dass die Kasse später auch die Physiotherapie-Kosten übernimmt.

Welche Behandlungskosten von der Krankenkasse getragen werden, ist im sogenannten Heilmittelkatalog niedergelegt. Im Heilmittelkatalog findet man eine genaue Auflistung der Behandlungen durch den Physiotherapeuten, die die Krankenkasse bezahlt.

Der Heilmittelkatalog legt auch fest, welche Physiotherapie-Kosten pro Behandlung abgerechnet werden dürfen.